TÜV HU/AU (Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung)

Eine regelmäßige Hauptuntersuchung am Fahrzeug (in der Regel alle zwei Jahre) ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht. 

Bei Nichtbeachten drohen Bußgelder. 

Unsere Werkstatt führt die HU inkl. AU durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 29 StVZO) durch.